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VG Chemnitz, 03.02.2004 - 3 K 1140/99 |
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Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 03.02.2004 - 3 K 1140/99
- OVG Sachsen, 14.06.2006 - 1 B 121/06
- VG Chemnitz, 11.12.2008 - 3 K 1140/99
- OVG Sachsen, 04.05.2010 - 1 A 98/09
- OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 14.06.2006 - 1 B 121/06
Ausgleich des Vemögensnachteils nach Rücknahme eines Bauvorbescheids
Auf den Hilfsantrag der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. Februar 2004 - 3 K 1140/99 - aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht Chemnitz zurückverwiesen.Am 17.6.1999 erhob die Klägerin Klage vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz - 3 K 1140/99 - auf Verpflichtung der Beklagten, den auszugleichenden Vermögensnachteil auf 260.538,77 EUR festzusetzen.
Durch Zwischenurteil vom 3.2.2004 (Az.: 3 K 1140/99) hob das Verwaltungsgericht Chemnitz den Bescheid der Beklagten vom 9.7.1997 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 23.4.1999 auf und stellte fest, dass der Anspruch der Klägerin auf Ausgleich des Vermögensnachteils dem Grunde nach gerechtfertigt sei.